Heiligen-Geist-Hospital

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

Die Erhaltung und Pflege unserer historischen Bausubstanz und der damit verbundenen Bemühung um zeitgemäße Nutzungen bilden wichtige Aufgaben unserer Stadt. Lübeck verfügt über einen einzigartigen Bestand mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Baudenkmäler und Bauten, die nicht nur den Reiz der Hansestadt ausmachen, sondern auch einer zeitgemäßen Nutzung offen stehen.

Ein besonders gelungenes Beispiel ist das Heiligen-Geist-Hospital am Koberg. Dieser bedeutende Monumentalbau der norddeutschen Backsteingotik dient in weiten Teilen noch heute seinem vorbestimmten Zweck, nämlich älteren Mitbürgern zu helfen und sie zu unterstützen.

Dank der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital mit ihren finanziellen Möglichkeiten geschieht dies unter verbesserten, modernen Bedingungen. Die gesamte Anlage am Koberg gilt als Beispiel dafür, dass heutiges Leben in mittelalterlichen Mauern sinnvoll, schön und ohne Verzicht auf die Errungenschaften unserer Zeit möglich ist.


Die Geschichte der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

Das Heiligen-Geist-Hospital bildet noch heute Zeugnis einer bedeutenden sozialen Initiative des Mittelalters. Fürsorge, Frömmigkeit und Reichtum Lübecker Kaufleute sowie die Sorge um das eigene Seelenheil führten zur Errichtung des Hospitals am Koberg (zw. 1260 und 1286) unter wesentlicher Beteiligung des Rates der Stadt.

Das Hospital ist somit eine der ältesten Sozialeinrichtungen Europas. Es ist gleichzeitig eines der bedeutendsten Monumentalbauwerke der norddeutschen Backsteingotik. Das Hospital konnte über 100 kranke bzw. bedürftige, ältere Menschen aufnehmen. Die hölzernen Kammern in der großen Halle, dem Langhaus, wurden erst im frühen 19. Jahrhundert eingebaut.

Die 170 Plätze des Altenheims waren stets begehrt. Auch die letzten Bewohner verließen 1970 ihre Kammern, "Kabäuschen" genannt, nur widerstrebend. Grundlage für den Ausbau und die Unterhaltung des Hospitals bildete das übrige Vermögen der Stiftung, darunter zeitweise die Dörfer Curau, Krumbeck, Dissau und Scharbeutz sowie Ländereien in Pommern, Sachsen und auf der Insel Poel, in Lübeck die Güter Mönkhof, Falkenhusen und Bertramshof sowie einige Landstrecken vor dem Mühlentor und Burgtor (Heiligen-Geist-Kamp).

Durch kluge Finanzpolitik der Vorsteherschaft (Bürgermeister und Lübecker Kaufleute) konnte das Stiftungsvermögen stetig vermehrt werden. Anteile an den Lüneburger Salinen, an Mühlen, Rechte an fremden Grundstücken, Hypotheken, Reallasten und Kapitalvermögen ergänzten den reichhaltigen Grundbesitz des Hospitals.

Noch heute bestreitet die Stiftung aus der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz ihren Stiftungszweck. Die Stiftsgüter Krumbeck, Behlendorf und Albsfelde, Erbbaurechtsgrundstücke auf dem Heiligen-Geist-Kamp sowie Kleingartenanlagen an der Wakenitz bilden ihr Grundstockvermögen.


Das Vermögen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

Das Vermögen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital besteht aus Grund-besitz (Hospital und den Stiftsgütern Albsfelde, Behlendorf und Krumbeck, aus landwirtschaftlichen Streuparzellen, Dauerkleingartenanlagen, Erbbaugrundstücken), aus Kapitalvermögen und aus kunsthistorischen Einrichtungsgegenständen der zum Heiligen-Geist-Hospital gehörenden Kirche und des Archivs. Es wird im Vermögensnachweis ausgewiesen.


Die Organe der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital wird von der Hansestadt Lübeck nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verwaltet.

Die Hansestadt Lübeck darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen nicht begünstigt werden.

Die Hansestadt Lübeck vertritt die Stiftung im Regelfall gerichtlich und außergerichtlich. Soweit die Hansestadt Lübeck entsprechend der Bestimmung des § 181 BGB in der Vertretung der Stiftung gehindert ist, wird diese durch einen Vorstand wahrgenommen, der aus drei Mitgliedern besteht.

Sie werden vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Vorstandsmitglieder sollen Bürger der Hansestadt Lübeck, sie dürfen jedoch nicht deren Bedienstete sein. Zur rechtswirksamen Vertretung der Stiftung genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern.

Die Stiftung wird vertreten durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

 

Zweck der Stiftung

Aufgabe der Stiftung "Heiligen-Geist-Hospital" ist:

  • die Errichtung eines Altenheimes,
  • die Förderung der Betreuung alter, bedürftiger Menschen in Lübeck; Voraussetzung ist die Bedürftigkeit im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen,
  • die Förderung der Denkmalpflege und die Pflege von Kulturwerten, die sich im Vermögen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital befinden.

 

 

Stiftungssatzung

Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital wird als Stiftung des öffentlichen Rechts nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetz - LVwG (GVOBl. Schl.-H. 1992 S. 243, ber. S. 534) und nach der Satzung der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital vom 18.02.1977 (Amtsbl. Schl.-H. /Aaz. 1977 S. 73), geändert durch Beschluss der Bürgerschaft vom 29.08.1991, geführt.

 

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